Teilzahlung

Teilzahlung
Ratenzahlung, Abschlagszahlung; Zahlung des Teilbetrags einer Schuld.
- 1. Grundsätzliches: Die T. wird rechtlich, sofern sie nicht vertraglich gestattet ist (z.B. bei  Teilzahlungsgeschäften), wie jede andere  Teilleistung behandelt. Sie braucht vom Gläubiger nicht entgegengenommen zu werden. Er kommt nicht in  Annahmeverzug, da der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt ist (§ 266 BGB).
- 2. Ausnahme: a) Bei Werkverträgen kann der Unternehmer von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Näheres in § 632a BGB.
- b) Beim Wechsel und Scheck: Der Inhaber darf eine T. nicht zurückweisen; der Bezogene kann verlangen, dass sie auf dem Wechsel vermerkt und ihm Quittung erteilt wird.
- c) Von Geldstrafen: Gemäß Verfügung des Gerichts möglich (§ 42 StGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Teilzahlung — Teilzahlung …   Deutsch Wörterbuch

  • Teilzahlung — Teilzahlung, s. Abschlagszahlung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Teilzahlung — Ratenzahlung; Abschlagszahlung; Abzahlung; Rate; Abschlag; Quote; Teilbetrag; Anteil * * * Teil|zah|lung [ tai̮lts̮a:lʊŋ], die; , en: Zahlung in Raten: sie kaufte das Auto auf Teilzahlung. Syn …   Universal-Lexikon

  • Teilzahlung — die Teilzahlung, en (Oberstufe) Begleichung einer Rechnung in Raten Synonyme: Abschlag, Abschlagszahlung Beispiel: Die Höhe der monatlichen Teilzahlung wird individuell berechnet. Kollokation: etw. in Teilzahlungen tilgen …   Extremes Deutsch

  • Teilzahlung — Eine Teilzahlung oder auch Stückzahlung ist die teilweise Zahlung einer Geldschuld. Die Rechtsordnung sieht Teilleistungen als Ausnahme (vgl.: § 266 BGB!). Deshalb darf ein Schuldner Teilzahlungen nur erbringen und ein Gläubiger darf… …   Deutsch Wikipedia

  • Teilzahlung — Abschlag, Abschlagszahlung, Abzahlung, Ratenzahlung; (Bankw.): Akontozahlung. * * * Teilzahlung,die:1.〈ZahlunginRaten〉Ratenzahlung·Ab[schlags]zahlung·Akontozahlung·Abschlag–2.aufT.kaufen:〈beieinemKaufRatenzahlungvereinbaren〉aufRaten/Abschlagkaufen… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Teilzahlung — Teil·zah·lung die; eine Zahlungsform, bei der eine meist relativ große Geldsumme in mehreren Teilen nacheinander gezahlt wird ≈ Ratenzahlung <eine Teilzahlung leisten> || K : Teilzahlungskredit …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Teilzahlung — Teil|zah|lung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Abzahlung — Teilzahlung; Rate; Abschlag; Quote; Teilbetrag; Anteil * * * Ạb|zah|lung 〈f. 20〉 Teilzahlung, Ratenzahlung, Rate ● etwas auf Abzahlung kaufen auf Raten * * * Ạb|zah|lung, die; , en: Raten , Teilzahlung: etw. auf A. [v …   Universal-Lexikon

  • Rate — Teilzahlung; Abzahlung; Abschlag; Quote; Teilbetrag; Anteil; Satz; Tarif * * * Ra|te [ ra:tə], die; , n: 1. in regelmäßigen Zeitabständen zu zahlender Teilbetrag einer größeren Geldsumme: die nächste Rate ist am 1. Juli fällig; etwas a …   Universal-Lexikon

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